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Die Vermietung von Ferienhäusern ist unser täglicher Job und bei uns sind wir in guten Händen.
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1. Buchung

Eine Reservierung kann entweder digital, schriftlich oder telefonisch erfolgen und ist für Sie und für Blue Green Holiday (nachfolgend BGH) verbindlich, sofern das Objekt verfügbar ist.

2. Finanzielle Vereinbarung

a. Nach der Buchung der gewählten Ferienunterkunft und des gewünschten Zeitraums erwarten wir, dass die 50%ige Anzahlung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto von BGH überwiesen wird. Die verbleibenden 50 % sowie alle weiteren Nebenkosten sind spätestens 14 Tage vor der Ankunft zu zahlen.

b. Bei Buchungen, die innerhalb von 6 Wochen vor dem Anreisedatum erfolgen, muss der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden.

c. Bei Buchungen, die innerhalb von 1-3 Wochen vor dem Anreisetag erfolgen, muss der gesamte Rechnungsbetrag sofort bezahlt werden.

d. Alle zusätzlichen Kosten müssen im Mietvertrag im Voraus schriftlich angegeben werden.

e. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat BGH das Recht, die Reservierung zu stornieren. Dies kann zu Stornierungskosten führen.

f. Pro Reservierung erhebt BGH eine Verwaltungsgebühr von 15 €.

g. Etwaige Kosten für die Barkaution gehen zu Lasten des Mieters.

h. Durch einen Buchungsauftrag erklärt sich der Mieter mit diesen Mietbedingungen einverstanden.

3. Rechte und Pflichten des Vermieters

a. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand zur Verfügung zu stellen.

b. In gegenseitigem Einvernehmen kann der Vermieter/Eigentümer das Mietobjekt zu jeder angemessenen Zeit besichtigen oder durch Mietinteressenten besichtigen lassen.

4. Rechte und Pflichten des Mieters

a. Der Mieter erklärt, dass er mit der Lage, der Ausstattung und dem ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts bestens vertraut ist.

b. Es ist nur die auf der Website angegebene Höchstzahl von Personen pro Ferienunterkunft erlaubt. Auch (Klein-)Kinder und Säuglinge zählen als Personen (siehe auch 11i).

c. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen im Mietobjekt übernachten lassen, als in diesem Mietvertrag vereinbart sind. Wird die genannte Personenzahl ohne schriftliche Zustimmung überschritten, so gilt der Vertrag als aufgelöst, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

d. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während seines Aufenthaltes sauber zu halten und stets ordnungsgemäß zu bewohnen, wobei er die für die betreffende Ferienunterkunft geltende Hausordnung zu beachten hat; dabei verursachte Schäden an Polstermöbeln, Hausrat oder anderem sind unverzüglich zu ersetzen.

e. Die Entschädigungspflicht gilt auch für den Verlust von Hausrat und anderen zum Mietobjekt gehörenden Gegenständen.

f. Der Aufenthalt in der Ferienunterkunft erfolgt auf Risiko des Mieters.

g. Die Mieter übernehmen auch die Verantwortung für ihre Gäste und ihre Familie. Die Beweislast liegt hier beim Mieter. Alle Gäste müssen sich an die Hausordnung halten.

h. Der Mieter erklärt, im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein.

i. Eine Gruppe von Personen unter 23 Jahren ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt
möglich.

j. Ein Hund darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Andere Haustiere sind nicht erlaubt.

k. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienwohnung nutzen und darin insbesondere keinen Beruf oder ein Gewerbe ausüben. Der Mieter darf nicht mieten oder
leihweise abtreten.

l. Die Verwendung von Geräten zum Kochen oder Waschen im Mietobjekt, die nicht vom Vermieter eingebaut oder aufgestellt wurden, ist verboten.

m. Der Mieter muss, sofern nicht anders vereinbart, seine eigene Wäsche mitbringen.

n. Es ist den Mietern untersagt, die Umgebung durch Musik oder Lärm zu belästigen, insbesondere zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens.

5. Allgemeine Bestimmungen

a. Die Überlassung des Mietobjekts an den Mieter erfolgt durch Übergabe der Hausschlüssel.

b. Das Ferienobjekt muss am Anreisetag bis 22.00 Uhr bezogen sein, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Mieter, die nicht pünktlich erscheinen können, sind verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig zu informieren.

c. Etwaige Beanstandungen der Mietsache sollten sofort bei Mietbeginn, spätestens jedoch 12 Jahre nach Mietbeginn, mit dem Vermieter/Eigentümer besprochen werden, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit möglichst sofort zu klären. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Mangel der Unterkunft nicht mehr geltend gemacht werden.

d. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Unfällen oder Schäden am Eigentum des Mieters, es sei denn, es liegt ein Verschulden seinerseits vor. Dann
Der Vermieter kann jedoch niemals für mehr Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden, als unter diesen Umständen durch die normale Haftpflichtversicherung gedeckt wären.

e. Am Tag der Abreise muss der Mieter die Räumlichkeiten bis spätestens 11.00 Uhr besenrein hinterlassen, sofern nicht anders vereinbart. Ein genauer Zeitpunkt wird im Voraus mit Ihrem Vermieter vereinbart.

g. Am Ende der Mietzeit muss der Mieter das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar sauber und in gutem Zustand zurückgeben. Wenn nicht, hat der Vermieter das Recht auf
zusätzliche Gebühren.

h. Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit übermäßig verschmutzt sein, können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

6. Option rechts

a. Sie können jede Reservierung innerhalb von 8 Tagen ab dem Reservierungsdatum stornieren. Sie müssen dies zunächst telefonisch melden und dann schriftlich per E-Mail oder Brief unter Beifügung der Reservierungsbestätigung bestätigen.

b. Die Reservierungsgebühr müssen Sie immer bezahlen.

c. Im Falle einer Stornierung nach diesen 8 Tagen gelten die Stornierungsbedingungen in vollem Umfang (siehe Punkt 7).

d.. Für Buchungen, die innerhalb von 6 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen, gilt dieses Optionsrecht nicht und es gelten die normalen Stornobedingungen unter Punkt 7.

7. Stornierung durch den Mieter

a. Stornierungen müssen BGH zunächst telefonisch mitgeteilt und dann schriftlich per E-Mail oder Brief unter Beifügung der Reservierungsbestätigung bestätigt werden.

b. Bei Stornierung nach 8 Tagen und bis zu drei Monaten vor Mietbeginn werden 15 % des Mietpreises berechnet.

c. Bei einer Stornierung zwischen 3 Monaten und einem Monat vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet.

d. Bei einer Stornierung zwischen einem Monat und einer Woche vor Mietbeginn werden 75 % des Mietpreises berechnet.

e. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises berechnet.

f. Im Falle einer Stornierung wird immer eine Stornogebühr von 28 € und die Reservierungsgebühr berechnet.

8. Änderung durch den Mieter

a. Wenn Sie Ihre bereits getätigte Reservierung in irgendeiner Weise ändern möchten, teilen Sie dies bitte unverzüglich BGH mit. Diese Änderung muss von BGH schriftlich bestätigt werden. Die damit verbundenen Kosten betragen 15 €.

b. Änderungen der Mietdauer und Änderungen des Ferienobjekts gelten als Stornierung.

c. Änderungen in Bezug auf die Kurtaxe und optionale Buchungsposten können nach der Abreise nicht mehr vorgenommen werden.

9. Auflösung

a. BGH und Vermieter/Eigentümer sind berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder einer gerichtlichen Intervention bedarf:

  • wenn der volle Mietbetrag nicht zu Beginn des Mietzeitraums bezahlt wird;
  • wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt;
  • wenn der Mieter das Mietobjekt am Tag des Mietbeginns nach 22.00 Uhr nicht bezieht, ohne schriftlich, telefonisch oder digital mitzuteilen, dass er das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt beziehen wird;
  • wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder der Hausordnung nicht nachkommt.

b. Mit dem Verlassen des Mietobjekts erlischt jeder Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

10. Rechtsstreitigkeiten

a. Schriftliche Einwände sind in niederländischer oder englischer Sprache an den BGH zu richten und werden auch dem Hauseigentümer zugestellt. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen und nicht anders als gerichtlich entschieden werden können, werden von einem zuständigen Gericht in Middelburg entschieden.

11. Sonstiges

a. BGH fungiert als Vermittler zwischen Eigentümer/Vermieter und Mieter.

b. Der BGH achtet sehr genau auf die Richtigkeit der Informationen, die uns der Vermieter zur Verfügung stellt, sowie auf deren Zusammenstellung und Weitergabe.

c. BGH und der Vermieter haften nicht:

  • Diebstahl, Verlust oder Beschädigung jeglicher Art, die während oder als Folge eines Aufenthalts in einem Mietobjekt entstehen;
  • defekte oder nicht in Betrieb genommene Geräte;
  • Unannehmlichkeiten oder Belästigungen, die von Dritten verursacht werden.

c. Der allgemeine Zustand des Mietobjekts liegt in der alleinigen Verantwortung des Eigentümers.

d. BGH kann jedoch nicht garantieren, dass der aktuelle Zustand dem auf der Website und/oder im Vertrag angegebenen entspricht und dass der Eigentümer im Laufe der Zeit keine Änderungen vorgenommen hat.

e. BGH haftet nicht für die Erteilung falscher Auskünfte und übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen können.

f. Sollte eine der Bedingungen ungültig sein, bleiben die anderen Bedingungen ausnahmslos gültig.

g. In unmittelbarer Nähe des Mietobjekts können Arbeiten stattfinden, z. B. Straßenarbeiten oder (Wieder-)Aufbauarbeiten. Der Vermieter oder Blue Green Holiday können keine Verantwortung oder Haftung für eventuelle Belästigungen übernehmen.

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